Madera.at – Parkette und Holzböden
25+ Jahre Erfahrung – europäische Qualität – verlässlicher Partner
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB der Fa. Madera.at
Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand November 2019
1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
Für alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Montagen, Produkte, Materialien, Bauabwicklungen und weitere Leistungen gelten
österr. und EU-Gesetze und Normen gemäß aktuellem Gesetzesstand. Diese vorliegenden AGBs sind eine Ergänzung um mit
klaren Bedingungen mit unseren Kunden konfliktfrei liefern und zusammenzuarbeiten und gelten immer bei allen mit uns
abgeschlossenen Geschäften, sofern wir nicht anderen Bedingungen explizit schriftlich zustimmen.
Individuelle Vereinbarungen mit Kunden können ebenfalls von uns ergänzend getroffen werden.
2. ANGEBOTE – PREISE – TRANSPORT
Unsere Angebote, Kataloge, Preislisten verstehen sich freibleibend und unverbindlich für jede Leistung/Lieferung denn wir sind
auch von anderen Partnern, z.B. Speditionen oder Vorlieferanten abhängig. Es gilt zuletzt das schriftliche Vereinbarte und
unsere Auftragsbestätigungen, Bestellformulare, Lieferscheine, Rechnungen sind bindend. Die darin enthaltene Beschreibung
der Ware erfolgt mit marktkonformen – normgerechten Bezeichnungen, Maßen und Toleranzen oder gemäß Muster und ist
gleich zu prüfen.
Unsere Preise sind freibleibend, exkl. Mwst., auf Basis, ex works oder Lager Wien zur Selbstabholung. Bei Zustellung
verrechnen wir Transportkosten zu gewünschten Entladestellen in Österreich mit Speditionen unserer Wahl, jedoch ohne
Versicherung.
3. LIEFERUNGEN – ERFÜLLUNG
Lieferzeiten sind freibleibend und können abhängig sein von LKW-Disponibilität am Ladeort, Rohstoffe, Verkehrssituation,
Streiks, Behörden, Vorlieferanten, etc.., Bei nicht durch uns herbeigeführten Verzögerungen entstehen keine Ansprüche
jeglicher Art an uns. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist erst möglich, wenn wir nach 20 Arbeitstagen noch immer nicht
geliefert haben.
Sobald die Ware zur Verfügung für eine Abholung/Anlieferung beim Kunden ist, besteht eine Abnahme- und Zahlungspflicht
gemäß der Bestellung; es besteht dann prompt der Gefahrenübergang an den Käufer, sowie Übernahme eventueller Lagerkosten.
Mehr- oder Minderlieferungen mengenmässig von bis zu 5 % gelten als genehmigt, soweit von uns nicht vermeidbar.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Fakturen sind maximal 14 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, ein Skonto ist möglich.
Falls es nach unserer Bonitäts-Beurteilung oder anderen Gründen notwendig ist, verlangen wir eine Anzahlung, eine bankmäßige
Sicherheit oder Vorauskassa.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, worauf uns bei Zahlungsverzug jederzeit Zugriff zu
gewähren ist oder absolut Gleichwertiges auf Verlangen zurückzugeben oder wir erwerben bei Verarbeitung ein Miteigentum.
Längere unbezahlte, 2 x gemahnte Rechnungen werden dem KSV, einem Inkassodienst und/oder unserem Anwaltsbüro
übergeben zur unverzüglichen Schuldeintreibung. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nicht möglich.
5. MÄNGEL – GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die komplette Lieferung ist bei der Annahme sofort zu überprüfen; Mängel in Quantität oder Qualität müssen uns bitte
unverzüglich schriftlich – am besten mit Digital-Fotos dokumentiert – mitgeteilt werden. Wir können die Lieferung nachbessern
oder gegen mangelfreie Ware binnen 14 Tagen austauschen oder eine Preisminderung vereinbaren.
Weiteres gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsfristen und Produkthaftung, bei Belieferung auch
die unserer Vorlieferanten und Hersteller.
Wir haften nicht für eine entsprechende natürliche Abnützung oder Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung, Behandlung
Verlegung, Montage oder Verarbeitung entstehen und übernehmen dafür auch keine Gewährleistung.
Wir haften für Schäden nur, sofern uns vom Käufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird und bewusst ein
mangelhaftes – nicht der Bestellung entsprechendes Produkt – geliefert wurde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz
von Folgeschäden, Aufwand für zusätzliche Arbeiten, Ersatz von Vermögensschäden, und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen
Dritter gegen uns sind ausgeschlossen.
Wir haften nur für von uns erstellte Information bei Produkten im Schauraum, auf unserer Website, in Plänen, in technischen
Unterlagen, etc….
6. SONSTIGES – MUSTER
Ansprüche aus einem Rechtsgeschäft mit uns können nicht an Dritte abgetreten werden oder verpfändet werden. Mündlich
gegebene Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Einzelne Holz-, Parkett, oder Dielen, oder anderes Material als Handmuster sind rein orientativ und als Natur-Produkte nicht
bindend für eine Lieferqualität, Erscheinung oder eine gewünschte Optik. Auch unsere Abbildungen im Internet sind kein
rechtliches Kriterium.
Wir nehmen nur einwandfreie Ware zurück, falls dies uns möglich ist und verwerten diese auf Risiko des ursprünglichen
Käufers oder suchen eine andere annehmbare Lösung.
7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, als Sitz des Unternehmens. Für etwaige Konflikte mit Unternehmen (B2B) kann eine
Lösung im Rahmen einer Mediation ohne Gerichtsverfahren angestrebt werden, ebenso kann ein privates Schiedsgerichtsverfahren
vereinbart werden. Es gilt österreichisches Recht.
E-mail: office@madera.at